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Pochen Sie auf Ihr Recht. Wir unterstützen Sie.
Gerade Fragen des Leistungsbezugs gegenüber den Sozialversicherungsträgern,
Krankenkassen, Rententrägern, der Agentur für Arbeit, aber auch gegenüber den
gesetzlichen Unfallkassen und den Pflegekassen sind öfters streitig, auch weil die
Mitarbeiter selbst nicht immer inhaltlich “sattelfest” sind. Aber auch im Bereich der
Schwerbehindertenfeststellung sowie im Recht der gesetzlichen Krankenkassen kommt es
häufig zu falschen Bescheiden und Streitigkeiten.
Das hierzu bestehende Recht, welches durch interne Behördenanweisungen und
Rechtsverordnungen ergänzt wird, ist für den Laien in aller Regel undurchschaubar.
Eine seriöse Auskunft und Beratung kann hier in aller Regel nur eine sozialrechtlich
versierte Anwaltskanzlei bieten. Zu gliedern sind die Rechtsbereiche des Sozialrechts in:
gesetzliche Arbeitslosenversicherung, geregelt im SGB III
die gesetzliche Krankenversicherung, geregelt im SGB V
die gesetzliche Rentenversicherung, geregelt im SGB VI
die gesetzliche Unfallversicherung, geregelt im SGB VII
die Pflegeversicherung, geregelt im SGB XI
Sie haben ein sozialrechtliches Problem? Wir helfen Ihnen gern.